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   BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92   

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BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
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Berliner Rettungsdienstgesetz

Art. 12 GG, Verstaatlichung einer Tätigkeit durch Schaffung eines Verwaltungsmonopols, Art. 3 Abs. 1 GG, Bevorzugung von gemeinnützigen Einrichtungen;

§§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notfallrettung - Ungleichbehandlung Privater Rettungsdienste mit Gemeinnützigen - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 79
  • NJW 1995, 3067
  • NVwZ 1996, 66 (Ls.)
  • DÖV 1995, 689
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Sollten dann erfahrungsgemäß jeweils mehr Bewerber vorhanden sein, als letztlich mit der Aufgabe des Notfallrettungsdienstes betraut werden können, müßte auch ein Auswahlverfahren geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 ).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Sind wie im vorliegenden Fall die zur abschließenden Beurteilung des geltend gemachten Klageanspruchs erforderlichen tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil bereits getroffen, so steht es nach § 144 Abs. 3 VwGO angesichts des § 565 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 173 VwGO im Ermessen des Senats, selbst abschließend zu entscheiden oder die Sache zurückzuverweisen und dem Berufungsgericht die Auslegung des Landesrechts zu überlassen (Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 Nr. 224).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 28. Januar 1988 - BVerwG 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 Nr. 2 und vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - BVerwGE 59, 148, 160 = Buchholz 451.81 § 6 a Nr. 3) ist für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Das gilt auch für das Revisionsgericht, denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur die Aufgabe, die angefochtene Entscheidung auf eine Verletzung revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO ) hin zu prüfen, sondern es hat auch die Kompetenz, in der Sache selbst zu entscheiden (§ 144 Abs. 3 VwGO ) und damit selbst Recht unmittelbar anzuwenden (vgl. zur Berücksichtigung während des Revisionsverfahrens eingetretener Rechtsänderungen bereits Urteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - BVerwGE 1, 291 = Buchholz 332 § 72 Nr. 2 zum damaligen BVerwGG).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 28. Januar 1988 - BVerwG 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 Nr. 2 und vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - BVerwGE 59, 148, 160 = Buchholz 451.81 § 6 a Nr. 3) ist für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn der zu beurteilende Verwaltungsakt im Ermessen der Behörde steht (vgl. Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 Nr. 12), kann hier dahinstehen, weil die Voraussetzung für die etwaige Ausnahme nicht erfüllt ist.
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Aus dem Vorbringen in Abschnitt 2.a jenes Schriftsatzes ergibt sich nicht, dass die angefochtene Entscheidung im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von dem am 3. November 1994 erlassenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 97, 79) abweicht.

    Die Klägerin macht geltend, dieser rechtliche Ausgangspunkt stehe in Widerspruch zu dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz, wonach "für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen" sei.

    a) Da das Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O.) in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit der Fundstelle "NJW 1995, 3067 [3068])" zitiert wird, liegt es zumindest nahe, dass sich der Rechtssatz, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sei, nach Auffassung der Klägerin auf der Seite 3068 dieser Veröffentlichung der genannten Entscheidung findet.

    Vorstellbar erscheint allenfalls, dass die Klägerin eine dahingehende Aussage aus dem folgenden, in NJW 1995, 3067/3068 abgedruckten Passus der Entscheidungsgründe des Urteils vom 3. November 1994 herleitet: "Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage handelt.".

    Zu der Frage, aus welchen Vorschriften sich Aussagen über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage ergeben (ob hierzu z.B. auch Bestimmungen gehören, die bei Erlass der gerichtlichen Entscheidung bereits außer Kraft getreten sind), verhält sich der vorstehend zitierte Passus aus dem Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O.) demgegenüber gerade nicht.

    In Abschnitt 3 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 3. November 1994 (NJW 1995, 3067/3070) hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung "für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend" ist.

    Soweit der vorliegende Rechtsstreit den Widerruf der der Klägerin erteilten Gaststättenerlaubnis zum Gegenstand hat, hat sich das Verwaltungsgericht zu diesem rechtlichen Obersatz schon deshalb nicht in Widerspruch gesetzt, weil der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis keinen "Dauerverwaltungsakt" bzw. keinen "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" im Sinne des Begriffsverständnisses darstellt, das dem Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O.) zugrunde liegt.

    Es entspricht deshalb seit langem gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis auf den Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen ist (BVerwG vom 13.3.1973, a.a.O.; vom 28.7.1978 BVerwGE 56, 205/208; vom 16.12.1987 GewArch 1988, 233; vom 25.1.1994 GewArch 1995, 121; vom 19.5.1994 NVwZ-RR 1994, 580), ohne dass insoweit ein Widerspruch zu der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O., S. 3070) enthaltenen, sich nur auf Dauerverwaltungsakte beziehenden Aussage besteht.

    Dauerverwaltungsakte im Sinn des Urteils vom 3. November 1994 (a.a.O.) hat die Beklagte allerdings insoweit erlassen, als sie der Klägerin in der Nummer II des streitgegenständlichen Bescheids die Ausübung des erlaubnisfreien Gaststättengewerbes untersagt und sie diesen Ausspruch in der Nummer III des Bescheidstenors auf selbständige Tätigkeiten jedweder Art im stehenden Gewerbe erstreckt hat.

    Denn die im zweiten Absatz des Abschnitts II.1.b des vorliegenden Beschlusses im Wortlaut zitierte Aussage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O., S. 3070) gibt nur eine Durchbrechungen zugängliche Regel wieder.

    Eine derartige Durchbrechung des im Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O., S. 3070) referierten Grundsatzes hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 2. Februar 1982 (BVerwGE 65, 1/2 f.) - bezogen auf die Untersagung erlaubnisfreier gewerblicher Betätigungen - darin gesehen, dass § 35 Abs. 6 GewO einem ehedem unzuverlässigen Gewerbetreibenden, der später die Zuverlässigkeit wiedererlangt, einen antragsabhängigen Rechtsanspruch auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung zuerkennt.

    Ergibt sich bei Gewerbeuntersagungen aus dem einschlägigen materiellen Recht aber ein Beurteilungszeitpunkt, der von dem bei Dauerverwaltungsakten im Allgemeinen geltenden Grundsatz in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise abweicht, so setzte sich das Verwaltungsgericht nicht zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O.) in Widerspruch, wenn es auch die Rechtmäßigkeit der Nummern II und III des streitgegenständlichen Bescheids nach Maßgabe der bei Bescheidserlass bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Situation beurteilt hat.

    Denn im Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Möglichkeit von Ausnahmen nur den bei Dauerverwaltungsakten im Allgemeinen geltenden Grundsatz referiert.

    Das Urteil vom 3. November 1994 (a.a.O.) aber erging nicht zu § 35 GewO, sondern zum Berliner Rettungsdienstgesetz.

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Entscheidungen vom 3. November 1994 (3 C 17.92, NJW 1995, S. 3067), 26. Oktober 1995 (3 C 10.94, NJW 1996, S. 1608), 17. Juni 1999 (3 C 20.98, NVwZ-RR 2000, S. 213) und 8. November 2004 (3 B 36.04, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12) und sieht in den Verfassungsbeschwerden keinen Anlass, davon abzugehen.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Maßgeblich für die gerichtliche Entscheidung sind - mit anderen Worten - diejenigen Vorschriften des materiellen Rechts, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen (BVerwG, U.v. 3.11.1994 - 3 C 17/92 - BVerwGE 97, 79/81f.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 46 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93   

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Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt

§§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt sich nicht in einen Rechtsanspruch und einen Ermessensanspruch teilen, § 113 Abs. 5 VwGO, "Rechtsauffassung des Gerichts" wird von der Rechtskraft des Bescheidungsurteils erfaßt;

§§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften;

§ 113 Abs. 5 VwGO, Pflicht des Gerichts, die Sache spruchreif zu machen

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bescheidungsurteil - Erstreckung der Rechtskraft - Rechtsanspruch - Ermessensanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 66
  • NZV 1996, 127 (Ls.)
  • DVBl 1995, 925
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Der erkennende Senat ist jedoch nicht gehindert, diese Bestimmungen trotz ihres landesrechtlichen Charakters selbst auszulegen, soweit er dabei nicht in Widerspruch zur Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht gerät (Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 -).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Da das Berufungsurteil ausschließlich von der Beklagten, nicht aber von der Klägerin mit einem Rechtsmittel angefochten worden ist, ist es insoweit rechtskräftig geworden (vgl. zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Bescheidungsurteils und zur Beschwer durch ein Bescheidungsurteil Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70, vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - Buchholz 418.15 Nr. 2 und vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30.80, 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Nr. 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 10 S 1808/18

    Durchsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils; wirkungsvolle

    Da diese Rechtsauffassung sich nicht aus dem Urteilstenor selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, in denen die - von der Behörde zu beachtende - Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen dargelegt wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 - NJW 1996, 737 und vom 03.11.1994 - 3 C 30.93 - NVwZ 1996, 66; Beschluss vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92   

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https://dejure.org/1994,488
BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 (https://dejure.org/1994,488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge - Milcherzeugungsfläche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 337
  • NVwZ 1996, 66 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zweckes "Milcherzeugung" im weitesten Sinne (Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 -).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - näher dargelegt.

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Was unter einem:Betrieb i.S. von § 7 MGV zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288) und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - (BVerwGE 94, 143) näher ausgeführt.

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 18.08.1988 - 3 B 35.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Bleibt der Pächter über die Beendigung des Pachtverhältnisses hinaus im Besitz der Pachtsache, so geht die Referenzmenge erst mit deren Rückgabe auf den Verpächter über (entgegen Beschluß vom 18.08.1988 - BVerwG 3 B 35.87 -).

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Entscheidendes Kriterium für den Referenzmengenübergang ist nämlich der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zugrundeliegenden Pachtgegenstand (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609 sowie Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 -Buchholz 451.512 Nr. 72).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Was unter einem:Betrieb i.S. von § 7 MGV zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288) und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - (BVerwGE 94, 143) näher ausgeführt.
  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellung allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (vgl. Beschluß vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Als Milcherzeugungsflächen sind alle Flächen des Betriebes zu berücksichtigen, die unmittelbar oder mittelbar zu dessen Milcherzeugung beitragen (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1992, - Rs C-79/91 Tz. 13).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Schließlich ist eine landwirtschaftliche Fläche jedenfalls dann zur Milcherzeugung verwendet worden, wenn sie als Weideland für das zur Ergänzung des Milchkuhbestandes gehaltene Jungvieh genutzt worden ist (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 - Buchholz 451.512 Nr. 87 RdL 1994, 159).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 12.91

    Betriebsaufteilung nach Ehescheidung - Referenzmengenübergang -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Entscheidendes Kriterium für den Referenzmengenübergang ist nämlich der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zugrundeliegenden Pachtgegenstand (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609 sowie Urteil des Senats vom 23. April 1993 - BVerwG 3 C 12.91 -Buchholz 451.512 Nr. 72).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
    Schließlich ist eine landwirtschaftliche Fläche jedenfalls dann zur Milcherzeugung verwendet worden, wenn sie als Weideland für das zur Ergänzung des Milchkuhbestandes gehaltene Jungvieh genutzt worden ist (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 - Buchholz 451.512 Nr. 87 RdL 1994, 159).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89

    Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines

  • BVerwG, 31.05.1990 - 3 B 105.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 9 A 2977/97

    Höhe der Milch-Referenzmenge bei der Rückgabe von Pachtflächen vom Pächter auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, AgrarR 1994, 401.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, AgrarR 1994, 401.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, a.a.O.

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 1. September 1994, a.a.O..

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 8 A 10366/04

    Prozessrecht, Landwirtschaftsrecht, Milch, Milchgarantiemenge,

    Dieses Ergebnis kann auch nicht durch Parteivereinbarungen abbedungen werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, BVerwGE 96, 337 bis 347).
  • VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08

    Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94-, AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. etwa das Urteil vom 23. Oktober 1995 - 3 L 3092/93 -) davon aus, dass für die Nutzung der zu einem milchviehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker- und Grünland) zur Milcherzeugung eine tatsächliche Vermutung spricht.

    Der Referenzmengenübergang ist streng flächenakzessorisch und knüpft normativ an den Besitzwechsel und nicht, jedenfalls für den hier in Frage kommenden Zeitpunkt - 01. Oktober 1989 - an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten an (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88- Buchholz 451.512 MGVO Nr. 18, vom 20. Januar 1994, a.a.O., und vom 1. September 1994, a.a.O., und des Nds. OVG, vgl. etwa das Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 L 196/97 - ).

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 70/00

    Fläche; Milcherzeugung; Milcherzeugungsfläche; Referenzmenge; Vermutung;

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

    Der Referenzmengenübergang ist streng flächenakzessorisch und knüpft normativ an den Besitzwechsel und nicht, jedenfalls für den hier in Frage kommenden Zeitpunkt - 23. März 1990, - an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten an (ständige Rechtsprechung des BVerwG (z.B. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 18, vom 20. Januar 1994, a.a.O., und vom 1. September 1994, a.a.O.; Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 3 B 34.99 -) und des Nds. OVG (vgl. etwa das Urteil vom 7. Januar 1999 - 3 L 196/97 - )).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Die nach Freisetzung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (§ 15 e Abs. 1 Satz 1 MAVV) verbleibende Restmenge würde sich nämlich wegen des Prinzips der Flächenakzessorietät und nach Maßgabe des vom Senat entwickelten Begriffs der "dynamischen Milcherzeugungsfläche" (vgl. Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - und vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - BVerwGE 96, 337, 345) auf sämtliche vom Pächter bewirtschafteten Milcherzeugungsflächen gleichmäßig verteilen.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Die einschlägigen Vorschriften der Milch-Garantiemengen-Regelung - gemeinschaftsrechtliche wie deutsche - lassen die Referenzmenge, die dem Inhaber eines milcherzeugenden Betriebes zusteht, mit dem Besitzwechsel an diesem Betrieb auf den neuen Besitzer übergehen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Rn. 13, Slg. 1989, 2609 "Wachauf"), ohne daß es einer behördlichen Maßnahme oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwG, Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 Nr. 97; Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 Nr. 54; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - a.a.O.); daran haben die nachfolgenden gemeinschaftsrechtlichen wie auch die deutschen Rechtsvorschriften nichts geändert (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143 = Buchholz 451.512 Nr. 81).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Nur die Rückgabe einer Fläche, die im Zeitpunkt des Flächenübergangs - unter Berücksichtigung der Fruchtfolge - für die Milcherzeugung verwendet wird, kann nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates einen Referenzmengenübergang bewirken (Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 112; Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 3 C 6.94 - Buchholz 451.512 Nr. 110); das gilt auch dann, wenn ein ganzer Betrieb zurückgegeben wird (Urteile vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - BVerwGE 96, 337 [BVerwG 01.09.1994 - 3 C 1/92] = Buchholz 451.512 Nr. 97).
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO, Nr. 97 m.w.N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Maßgebend für die Beurteilung des Klagebegehrens in materieller Hinsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die Normen, die für den Zeitpunkt des streitigen Referenzmengenüberganges, für den der Wechsel des Besitzes und damit der Verfügungsbefugnis an dem zu Grunde liegenden Pachtgegenstand das entscheidende Kriterium ist, Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994 - 3 C 1.92 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 97 m. w. N.).

    Die Bewertung einer Fläche als Milcherzeugungsfläche hängt davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt des Flächenübergangs unter Berücksichtigung des Fruchtfolgesystems als solche darstellt; nicht entscheidend ist, ob die Fläche zur Entstehung der dem Betrieb mitgeteilten Referenzmenge im Jahre 1983 beigetragen oder nur irgendwann vor der Flächenrückgabe zur Milcherzeugung gedient hat (BVerwG, Urteile vom 01. September 1994, a.a.O., und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 - AgrarR 1996, 31, 32).

    Als Milcherzeugungsflächen haben auch solche Flächen zu gelten, auf denen erst nach Inkrafttreten der Milchkontingentierung die Milcherzeugung aufgenommen und nicht eindeutig wieder aufgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 01. September 1994, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 98/05

    Anfechtung des Übergangs einer Milchquote in der Insolvenz des vormaligen

    Hiervon kann nicht ausgegangen werden (vgl. auch EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989 - Rs 5/88, AgrarR 1990, 118 f; BVerwGE 96, 337, 339; BVerwG RdL 2006, 246; Düsing/Kauch, Die Zusatzabgabe im Milchsektor, S. 42).

    Diese Bestimmungen enthalten für den hier in Rede stehenden Fall, dass der gesamte Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, grundsätzlich keinen Pächterschutz (vgl. EuGH, aaO S. 119; BGHZ 115, 162, 168; BVerwGE 87, 94, 100; 96, 337, 339; Düsing/Kauch, aaO S. 60 f m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94

    Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche -

  • BVerwG, 16.03.2005 - 3 C 18.04

    Anlieferungsreferenzmenge; Milchreferenzmenge; Milchquote; Bescheinigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

  • VG Göttingen, 20.03.2003 - 4 A 4127/02

    Entbehrliches Vorverfahren; Milcherzeugungsfläche; Milchreferenzmenge ;

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - 9 A 1013/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1997 - 9 A 3711/95
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

  • VG Arnsberg, 18.05.2004 - 8 K 3371/02

    Bescheinigung einer Referenzmenge von Milcherzeugungsflächen zu einem

  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.93

    Streit um den Charakter als Milcherzeugungsfläche und Referenzmengenbescheinigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2004 - 8 A 10866/03

    Milch-Garantiemenge, Milchgarantiemenge, Referenzmenge, Milchreferenzmenge,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch

  • VG Stade, 18.06.2003 - 6 A 1053/01

    Altpachtvertrag; Anlieferungs-Referenzmenge; Bestandsergänzung; Einzelstaatliche

  • BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der Begriff "Vertragsverlängerung unter

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 143/98
  • VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94

    Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff

  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang;

  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

  • BVerwG, 25.02.1998 - 3 B 17.98

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 13.02.1997 - 3 B 154.96

    Grundlagen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 33.93

    Vereinbarkeit der Pächterschutzregelung des § 7 Abs. 3 a

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 L 1537/95

    Milch-Garantiemenge; Teil eines Betriebs; Pacht

  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03

    Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 21.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 22.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 21 B 17.1314

    Übergang der Milchquote nach Kündigung eines Landpachtvertrags

  • BVerwG, 31.07.2001 - 3 B 60.01

    Voraussetzungen für eine Divergenz als Revisionsgrund - Verlust der Eigenschaften

  • OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 3 L 2745/99

    Milchquote; Beweiserhebung; Beweislast; Milchquote; Verfahrensmangel

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1996 - 3 L 1130/95

    Pächterschutz; Milch-Garantiemengen; Pächterschutz

  • VG Lüneburg, 04.09.1996 - 5 A 103/95

    Übergang einer Referenzmenge aus Anlaß der Rückgabe verschiedener Pachtflächen;

  • VG Arnsberg, 18.11.2003 - 8 K 5062/01

    Übergang einer Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auf den

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 10.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5161
BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 10.93 (https://dejure.org/1994,5161)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 3 C 10.93 (https://dejure.org/1994,5161)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 3 C 10.93 (https://dejure.org/1994,5161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent - Qualifizierung einer nicht auf Notfallrettung beschränkten Organisation als eine mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Organisation im Sinne des Rettungsassisitentgesetzes - Nicht auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 179
  • NJW 1995, 3070
  • NVwZ 1996, 66 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 20.02.1991 - 14 A 274.90

    Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Anfechtungsklage; Versagungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 10.93
    das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 1992 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Februar 1991 (VG 14 A 274.90) aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 11. Juni 1990 zu verpflichten, dem Kläger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" zu erteilen.
  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 25.07

    Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Ausbildung, praktische Tätigkeit,

    Aus dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil des Senats vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 3 C 10.93 - (BVerwGE 97, 179 = Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 3) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 13.06.1996 - 3 C 36.94

    Berufsrecht: Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 3 C 10.93 - (BVerwGE 97, 179, 181 [BVerwG 08.12.1994 - 3 C 10/93] = Buchholz 418.15 Nr. 3) näher ausgeführt hat, fand der Bundesgesetzgeber die Lage vor, daß der Rettungsdienst zwar regelmäßig als öffentliche - wenn auch nicht ohne weiteres als hoheitliche - Aufgabe gesehen, seine Wahrnehmung aber von den Ländern unterschiedlich organisiert wurde.

    In keinem Falle dürfen jedoch Stunden bescheinigt werden, in denen eine Beteiligung des Klägers an der Notfallrettung organisatorisch ausgeschlossen war (Urteil vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 3 C 10.93 - BVerwGE 97, 179, 183 [BVerwG 08.12.1994 - 3 C 10/93] = Buchholz 418.15 Nr. 3), sei es, daß das unternehmen keine Notfallrettung betrieb oder daß der Kläger nicht in der Notfallrettung eingesetzt war.

  • OVG Bremen, 23.01.2001 - 1 A 361/00

    Blaulicht bei Fahrzeugen des qualifizierten Krankentransports;

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  • LAG Köln, 22.05.1998 - 11 Sa 1608/97

    Eingruppierung; Rettungsassistent; Rettungssanitäter; Notfallrettung;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 13 A 956/00

    Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Rettungsdienstunternehmens zur Annahme

    BVerwG, Urteil vom 8.10.1994 - 3 C 10.93 -, BVerwGE 97, 179.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95

    Rettungsassistentengesetz;; 520-Stunden-Programm; Rettungsassistentengesetz

    Selbst wenn der Kläger in dem für die gerichtliche Entscheidung über seine Verpflichtungsklage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung den 2.000-Stunden-Nachweis hätte führen können, hätte er im einzelnen darlegen müssen, daß er im Rettungsdienst nicht nur Krankentransporte durchgeführt hat, welche einen Schwerpunkt des DRK-Kreisverbandes Celle- Land darstellen, sondern daß er auch in erheblichem Umfang in der Notfallrettung aktiv gewesen ist; darüber hinaus können Bereitschaftsdienste im Büro überhaupt keine Berücksichtigung finden (vgl. hierzu im einzelnen: BVerwG, Urt. v. 8.12.1994, NJW 1995, 3070, 3071).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2887
BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95 (https://dejure.org/1996,2887)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95 (https://dejure.org/1996,2887)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 (https://dejure.org/1996,2887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erschöpfung des

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegserschöpfung - Berufung - Zulassungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 66
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder wenn ein an sich zulässiges Rechtsmittel aus prozessualen Gründen zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; 10, 89 [98]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; 10, 89 [98]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 ff.]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    b) Wollte man demgegenüber annehmen, daß hier ein Antrag auf Zulassung der Berufung mit jedem denkbaren Zulassungsgrund offensichtlich unzulässig und damit von vornherein aussichtslos im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gewesen wäre, wäre die Verfassungsbeschwerde allerdings bereits verspätet, weil sie dann innerhalb eines Monats nach Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils hätte erhoben werden müssen (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    b) Wollte man demgegenüber annehmen, daß hier ein Antrag auf Zulassung der Berufung mit jedem denkbaren Zulassungsgrund offensichtlich unzulässig und damit von vornherein aussichtslos im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gewesen wäre, wäre die Verfassungsbeschwerde allerdings bereits verspätet, weil sie dann innerhalb eines Monats nach Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils hätte erhoben werden müssen (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 ff.]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    b) Wollte man demgegenüber annehmen, daß hier ein Antrag auf Zulassung der Berufung mit jedem denkbaren Zulassungsgrund offensichtlich unzulässig und damit von vornherein aussichtslos im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gewesen wäre, wäre die Verfassungsbeschwerde allerdings bereits verspätet, weil sie dann innerhalb eines Monats nach Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils hätte erhoben werden müssen (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder wenn ein an sich zulässiges Rechtsmittel aus prozessualen Gründen zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 263.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95
    Indem das Gericht hiermit grundsätzlich Aspekte der Begründetheit als allein ausreichenden Anlaß für eine Aufforderung nach § 81 AsylVfG ansieht, hätte sich dem Beschwerdeführer die Divergenz rüge mit der Begründung aufdrängen müssen, das Verwaltungsgericht habe sich mit diesem Rechtssatz in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 263.86 -, NVwZ 1987, S. 604 f.) gesetzt, wonach Fragen der Begründetheit in der Regel gerade keinen ausreichenden Anlaß für Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und damit für eine Betreibensaufforderung darstellen.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    b) Die Erforderlichkeit der Verfassungsbeschwerde ist mit Blick auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität regelmäßig zu verneinen, wenn ein Beschwerdeführer es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlassen hat, einen nach dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerde für maßgeblich erachteten Gesichtspunkt zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der gegebenen Zulassungsgründe hinreichend substantiiert nach Maßgabe von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu bezeichnen, und damit von der Möglichkeit, die Zulassung der Revision zu erstreiten, nicht in angemessener Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 66 [67] zum Darlegungserfordernis im Berufungszulassungsverfahren).
  • BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 2785/07

    Erschöpfung des Rechtswegs

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde von ihr nicht in der prozessual gebotenen Art und Weise begründet; denn die Beschwerdeführerin hat die Erfolg versprechende Möglichkeit einer Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht genutzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, JURIS).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 517/99

    Unzureichender Gebrauch der Berufungszulassungsmöglichkeit gem AsylVfG § 78 -

    Das ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, um die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder im praktischen Ergebnis ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts dasselbe zu erreichen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 66 ; ferner BVerfGE 81, 97 ; 22, 287 ).
  • BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung eines

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem eine Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt werden kann (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, § 138 Nr. 3 VwGO), wie hier gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG wegen nicht ausreichender Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes abgelehnt worden ist und es - wie vorliegend - an einer verfassungsrechtlich erheblichen Auseinandersetzung damit fehlt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 66 [67]).
  • BVerfG, 06.10.2000 - 2 BvR 50/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer von einem an sich zulässigen Rechtsmittel keinen angemessenen Gebrauch macht und dieses deshalb aus prozessualen Gründen zurückgewiesen wird (stRspr., vgl. BVerfGE 54, 53 [65]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senate des Bundesverfassungsgerichts von 7. Juni. 1993 -. - 2 BvR 1767/92 -, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, S. 541 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ 1996, Beilage Nr. 9, S. 66 f.).
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